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Auffangeinrichtung BVG (AEIS)
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine vom Gesetzgeber gemäss Art. 60 BVG eingesetzte Vorsorgeeinrichtung.
Die Auffangeinrichtung hat zusammengefasst folgende Aufgaben:
- Schliesst Arbeitgeber an, die ihrer gesetzlichen Pflicht gem. BVG nicht nachkommen.
- Schliesst Arbeitgeber auf deren Wunsch an.
- Nimmt Personen als freiwillig Versicherte auf.
- Richtet Leistungen nach Art. 12 BVG aus.
- Versichert die Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung.
- Führt Freizügigkeitskonten.
Die proparis ist durch ihren stellvertretenden Geschäftsführer Andreas Lüthi im Stiftungsrat der Auffangeinrichtung vertreten.
Link zur Auffangeinrichtung BVG

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