Auffangeinrichtung BVG (AEIS)

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine vom Gesetzgeber gemäss Art. 60 BVG eingesetzte Vorsorgeeinrichtung.

Die Auffangeinrichtung hat zusammengefasst folgende Aufgaben:

  • Schliesst Arbeitgeber an, die ihrer gesetzlichen Pflicht gem. BVG nicht nachkommen.
  • Schliesst Arbeitgeber auf deren Wunsch an.
  • Nimmt Personen als freiwillig Versicherte auf.
  • Richtet Leistungen nach Art. 12 BVG aus.
  • Versichert die Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung.
  • Führt Freizügigkeitskonten.

Die proparis ist durch ihren stellvertretenden Geschäftsführer Andreas Lüthi im Stiftungsrat der Auffangeinrichtung vertreten.

Link zur Auffangeinrichtung BVG